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Gemeinsame Kosten fair aufteilen: Rechner für Paare und das Gemeinschaftskonto

Tragt eure Nettoeinkommen und gemeinsamen Kosten ein. Der Rechner zeigt sofort, wie viel jede Person pro Monat aufs Gemeinschaftskonto überweist: bei 50/50, nach Einkommen oder mit gleichem Rest.

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Rechner: Wer zahlt wie viel?

Das Beispiel ist schon ausgefüllt. Ändert einfach die Zahlen, das Ergebnis wird sofort neu berechnet. Beträge könnt ihr als 1.234,56 oder 1234,56 eingeben.

Eure Nettoeinkommen
Was jeden Monat auf dem eigenen Konto ankommt. Bei schwankendem Einkommen nehmt einen vorsichtigen Durchschnitt.
Gemeinsame Kosten
Alles, was vom Gemeinschaftskonto bezahlt werden soll. Jährliche oder vierteljährliche Beträge rechnen wir auf den Monat um.

= 110,00 € pro Monat

= 60,00 € pro Monat

Gemeinsame Kosten pro Monat: 2.000,00 €

Geld, das direkt aufs Gemeinschaftskonto fließt, zum Beispiel Kindergeld. Es wird vor der Aufteilung abgezogen.

Euer Ergebnis

Dauerauftrag aufs Gemeinschaftskonto · Anteilig nach Nettoeinkommen

Person A 1.200 €, Person B 800 € pro Monat

Ihr bringt gemeinsam 2.000,00 € pro Monat auf.

50/50
Beide zahlen gleich viel. Wer weniger verdient, gibt einen größeren Teil seines Einkommens ab.
50/50: Beträge pro Person und Monat
Person APerson B
Dauerauftrag1.000 €1.000 €
Bleibt übrig2.000 €1.000 €
Belastungsquote33,3 %50,0 %
Unterschied zu 50/500 €0 €
Anteilig nach Nettoeinkommen
Person A verdient 60,0 % eures gemeinsamen Nettoeinkommens und trägt deshalb 60,0 % der Kosten. Die Belastungsquote ist für beide gleich.
Anteilig nach Nettoeinkommen: Beträge pro Person und Monat
Person APerson B
Dauerauftrag1.200 €800 €
Bleibt übrig1.800 €1.200 €
Belastungsquote40,0 %40,0 %
Unterschied zu 50/50+200 €-200 €
Gleicher Rest
Ihr zahlt so ein, dass beiden danach gleich viel bleibt. Das gleicht Einkommensunterschiede am stärksten aus.
Gleicher Rest: Beträge pro Person und Monat
Person APerson B
Dauerauftrag1.500 €500 €
Bleibt übrig1.500 €1.500 €
Belastungsquote50,0 %25,0 %
Unterschied zu 50/50+500 €-500 €

Was wäre, wenn sich ein Einkommen ändert?
Zum Beispiel Elternzeit, Teilzeit oder ein neuer Job. Euer aktueller Plan bleibt oben stehen.
Plan sichern

Nichts wird gespeichert, bis ihr „Auf diesem Gerät speichern“ wählt.

Alles läuft in eurem Browser, nichts wird hochgeladen. Ein gespeicherter Plan bleibt im lokalen Speicher dieses Browsers, bis ihr ihn löscht, und ist für alle sichtbar, die dasselbe Browserprofil nutzen.

Drei Wege, Kosten aufzuteilen

Es gibt kein richtiges oder falsches Modell. Hilfreich ist die Belastungsquote: Sie zeigt, welchen Anteil ihres eigenen Nettoeinkommens jede Person für die gemeinsamen Kosten abgibt. Je weiter die Quoten auseinanderliegen, desto ungleicher fühlt sich ein Modell oft an.

50/50

Passt, wenn ihr ähnlich viel verdient oder eure Finanzen bewusst getrennt halten wollt.

Einfach zu verstehen. Bei großen Einkommensunterschieden trägt die Person mit dem kleineren Einkommen aber deutlich mehr, gemessen an ihrem Netto.

Anteilig nach Nettoeinkommen

Passt, wenn ihr unterschiedlich verdient und jede Person den gleichen Anteil ihres Einkommens beitragen soll.

Die Belastungsquote ist für beide gleich. Wer mehr verdient, hat danach trotzdem mehr für sich übrig.

Gleicher Rest

Passt, wenn ihr euer Geld als gemeinsames Geld seht, etwa mit Kindern oder wenn eine Person für die Familie weniger arbeitet.

Beiden bleibt gleich viel. Die Person mit dem höheren Einkommen trägt dafür den größten Teil, im Extremfall sogar mehr als alle Kosten.

Beispiel: Lena und Jonas

Lena verdient 3.000,00 € netto, Jonas 2.000,00 €. Zusammen sind das 5.000,00 €, davon kommen 60,0 % von Lena und 40,0 % von Jonas. Diese gemeinsamen Kosten laufen über das Gemeinschaftskonto:

Gemeinsame Kosten im Beispiel
PostenBetragPro Monat
Warmmiete1.150,00 € monatlich1.150,00 €
Lebensmittel & Drogerie550,00 € monatlich550,00 €
Strom & Internet130,00 € monatlich130,00 €
Versicherungen1.320,00 € jährlich110,00 €
Gemeinsamer Urlaub (Rücklage)720,00 € jährlich60,00 €
Summe pro Monat2.000,00 €
Dauerauftrag, Rest und Belastungsquote (Quote) je Methode im Beispiel
MethodeLena zahltJonas zahlt
50/501.000,00 €Rest 2.000,00 €Quote 33,3 %1.000,00 €Rest 1.000,00 €Quote 50,0 %
Anteilig nach Nettoeinkommen1.200,00 €Rest 1.800,00 €Quote 40,0 %800,00 €Rest 1.200,00 €Quote 40,0 %
Gleicher Rest1.500,00 €Rest 1.500,00 €Quote 50,0 %500,00 €Rest 1.500,00 €Quote 25,0 %
  • 50/50: Jonas gibt 50,0 % des eigenen Nettos ab, Lena nur 33,3 %. Lena bleiben 2.000,00 €, Jonas 1.000,00 €.
  • Nach Einkommen: Beide geben 40,0 % ab. Der Dauerauftrag beträgt 1.200,00 € für Lena und 800,00 € für Jonas.
  • Gleicher Rest: Beiden bleiben 1.500,00 €. Dafür zahlt Lena 1.500,00 € (50,0 %) und Jonas 500,00 € (25,0 %).

So richtet ihr den Dauerauftrag ein

Ein Gemeinschaftskonto ist ein Girokonto, auf das ihr beide Zugriff habt. Daueraufträge sind eine der Zahlungsarten, die ein Girokonto bietet (BaFin: Girokonto). So kommt ihr in fünf Schritten zu einem festen Betrag pro Person:

  1. 1. Gemeinsame Kosten sammeln

    Schreibt auf, was vom Gemeinschaftskonto bezahlt wird: Miete, Lebensmittel, Strom, Internet, gemeinsame Versicherungen und Rücklagen, etwa für den Urlaub.

  2. 2. Jahres- und Quartalskosten umrechnen

    Teilt Beträge, die nur ein paar Mal im Jahr fällig werden, auf Monate auf. Dann ist das Geld da, wenn die Rechnung kommt.

  3. 3. Gemeinsam eine Methode wählen

    Vergleicht 50/50, die Aufteilung nach Nettoeinkommen und den gleichen Rest. Entscheidet zusammen, was sich für euch fair anfühlt.

  4. 4. Je einen Dauerauftrag einrichten

    Jede Person richtet bei ihrer Bank einen Dauerauftrag in Höhe des berechneten Betrags ein, am besten ein paar Tage nach dem Gehaltseingang.

  5. 5. Monatlich prüfen und neu rechnen

    Schaut einmal im Monat, ob das Geld reicht. Ändert sich ein Einkommen oder steigt die Miete, rechnet neu und passt die Daueraufträge an.

Netto oder Brutto, Kindergeld, Elternzeit

Wir rechnen mit Netto. Für den Dauerauftrag zählt, was tatsächlich auf dem Konto ankommt. Es gibt auch Beispiele mit Brutto, etwa bei Finanztip. Bei unterschiedlichen Steuerklassen oder Abzügen kann Brutto ein anderes Verhältnis ergeben als Netto. Einigt euch auf eine Grundlage und nutzt sie für beide.

Kindergeld könnt ihr als gemeinsame Einnahme eintragen, wenn es aufs Gemeinschaftskonto fließt. Der Rechner zieht es dann von den Kosten ab, bevor er aufteilt. Die aktuelle Höhe und den Anspruch nennt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Einen festen Betrag nennen wir bewusst nicht, weil er sich ändern kann.

Elterngeld: In der Elternzeit ändert sich das Einkommen oft deutlich. Nutzt dafür „Was wäre, wenn“ mit dem erwarteten Betrag. Details stehen im Familienportal des Bundes.

Wenn sich ein Einkommen ändert

Angenommen, Jonas geht in Teilzeit und hat nur noch 1.200,00 € netto. Mit „Was wäre, wenn“ seht ihr das sofort, ohne euren aktuellen Plan zu überschreiben:

  • Nach Einkommen: Lena 1.428,57 € (+228,57 €), Jonas 571,43 € (-228,57 €).
  • 50/50: Beide zahlen weiter 1.000,00 €. Jonas bleiben dann nur 200,00 €.
  • Gleicher Rest: Lena 1.900,00 €, Jonas 100,00 €. Beiden bleiben 1.100,00 €.

Speichert euren Plan auf diesem Gerät. Zum Monatsanfang ladet ihr ihn, passt geänderte Beträge an und prüft, ob die Daueraufträge noch stimmen. Den Ausdruck „Unsere Vereinbarung“ könnt ihr mit dem Datum für den nächsten Check abheften.

So rechnen wir

  1. Jeder Posten wird auf einen Monat umgerechnet: monatlich ÷ 1, vierteljährlich ÷ 3, halbjährlich ÷ 6, jährlich ÷ 12. Wir runden kaufmännisch auf den Cent.
  2. Gemeinsame Kosten minus gemeinsame Einnahmen ergibt den Betrag, den ihr beide aufbringt (nie unter 0 €).
  3. 50/50: Jede Person zahlt die Hälfte. Bleibt ein Cent übrig, zahlt ihn Person A.
  4. Nach Einkommen: Person A zahlt den Betrag × eigenes Netto ÷ gemeinsames Netto, gerundet auf den Cent. Person B zahlt den Rest.
  5. Gleicher Rest: Person A zahlt (Netto A − Netto B + Betrag) ÷ 2, gerundet auf den Cent. Person B zahlt den Rest. Wird ein Anteil negativ, trägt die andere Person alle Kosten und überweist die Differenz zusätzlich direkt.
  6. Rest ist Netto minus Zahlung. Belastungsquote ist Zahlung ÷ eigenes Netto, auf eine Nachkommastelle gerundet.

Datenschutz: Der Rechner läuft vollständig in eurem Browser. Eure Eingaben werden nicht hochgeladen, nicht in die URL geschrieben und nicht in Cookies gespeichert. Gespeichert wird nur, wenn ihr „Auf diesem Gerät speichern“ wählt.

Erstellt von MoneyCoach mit KI-Unterstützung. Formeln und Beispiele sind automatisiert getestet. Keine Prüfung durch Steuer- oder Finanzberater. Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026. Fehler gefunden? Schreibt uns.

Was der Rechner nicht kann

  • Er rechnet, er berät nicht. Was für euch fair ist, entscheidet ihr gemeinsam.
  • Steuern bleiben außen vor, etwa Steuerklassen oder Ehegattensplitting.
  • Er sagt nichts zur Haftung bei gemeinsamen Konten. Ob ihr ein Und-Konto oder ein Oder-Konto habt, macht dabei einen Unterschied. Die Verbraucherzentrale erklärt die Kontoformen.
  • Trennung, Unterhalt, Schulden und Erbrecht sind nicht abgedeckt.
  • Einkommen sind Monatsdurchschnitte. Bei stark schwankendem Einkommen rechnet lieber vorsichtig und prüft häufiger.
  • Österreichische und Schweizer Regeln berücksichtigt der Rechner nicht.

Häufige Fragen

Ist 50/50 fair, wenn wir unterschiedlich viel verdienen?

Das entscheidet ihr als Paar. Rechnerisch gibt bei 50/50 die Person mit dem kleineren Einkommen einen größeren Teil ihres Nettos ab: Im Beispiel sind das bei Jonas 50,0 % seines Nettos, bei Lena nur 33,3 %. Wer das ausgleichen möchte, nimmt die Aufteilung nach Einkommen oder „gleicher Rest“.

Nimmt man Netto oder Brutto zum Aufteilen?

Der Rechner nutzt das Nettoeinkommen, weil nur dieses Geld tatsächlich aufs Konto kommt. Manche Ratgeber rechnen mit Brutto. Bei unterschiedlichen Steuerklassen oder Abzügen kann das ein anderes Verhältnis ergeben. Wichtig ist, dass ihr beide dieselbe Grundlage verwendet.

Wie viel sollte jeder aufs Gemeinschaftskonto überweisen?

Addiert alle gemeinsamen Kosten pro Monat, zieht gemeinsame Einnahmen ab und teilt den Rest nach der Methode, auf die ihr euch einigt. Der Rechner zeigt für jede Methode den Dauerauftrag pro Person. Im Beispiel sind es bei Aufteilung nach Einkommen 1.200,00 € und 800,00 €.

Was ist „gleicher Rest“ und wann passt er?

Bei „gleicher Rest“ zahlt ihr so ein, dass beiden nach den gemeinsamen Kosten gleich viel Geld bleibt. Das passt, wenn ihr eure Einkommen ohnehin als gemeinsames Geld betrachtet, zum Beispiel mit Kindern oder wenn eine Person bewusst weniger arbeitet.

Wie rechne ich Jahreskosten wie Versicherungen ein?

Tragt den Jahresbetrag ein und wählt „jährlich“. Der Rechner teilt durch 12 und rundet auf den Cent: Aus 1.320,00 € Versicherungen im Jahr werden 110,00 € im Monat. So liegt das Geld bereit, wenn die Rechnung kommt.

Zählt Kindergeld zum Einkommen?

Für die Aufteilung könnt ihr Kindergeld als gemeinsame Einnahme eintragen, wenn es aufs Gemeinschaftskonto fließt. Dann wird es vor der Aufteilung von den Kosten abgezogen. Wie hoch es ist und wer Anspruch hat, erklärt die Familienkasse.

Was passiert in der Elternzeit?

Tippt oder klickt unter „Was wäre, wenn …“ auf „Vergleich anzeigen“ und tragt das voraussichtliche Nettoeinkommen in der Elternzeit ein, etwa mit Elterngeld. Der Rechner zeigt, wie sich die Daueraufträge ändern. Wie hoch das Elterngeld ausfällt, erklärt das Familienportal des Bundes.

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Ausgaben danach im Blick behalten

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Wichtiger Hinweis

Dieses Tool dient ausschliesslich zu Bildungs- und Planungszwecken. Es stellt keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Ergebnisse sind Schaetzungen auf Basis deiner Eingaben und koennen von realen Entwicklungen abweichen.